Kulüp Raki 0,7l

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 Inhalt: 0,7 L (45,56  / 1 L)Alk. 50 % vol

Ältester noch produzierter Raki der Türkei
Original Rezeptur aus den 1930iger Jahren
50% Alkoholgehalt

(Produktabbildung kann abweichen)

Nicht vorrätig

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Artikelnummer: SAR005978 Kategorien: , Schlagwörter: , , Marke:

Kulüp Raki 0,7l

Der Kulüp Raki ist ein absoluter Klassiker der türkischen Raki Kultur, auch genannt der Gentlemen’s Raki. Dieser Raki wurde noch von Tekel, dem staatlichen Alkoholmonopolisten im Jahre 1932 eingeführt, ist heute der älteste verkaufte Raki in der Türkei, und basiert immer noch auf der Original Rezeptur aus den dreißiger Jahren.

Er entstammt also aus der Zeit der türkischen Republik, als Ihr Gründer Mustafa Kemal Atatürk noch am Leben war. Lange wurde vermutet, daß die abgebildeten Personen Atatürk und seine rechte Hand zeigten, was durch die Ähnlichkeit der Abbildung hervorgerufen wurde. Tatsächlich aber hat sich der Designer des Labels, der bekannte Grafiker Ihap Hulusi Görey hier selbst verewigt.

Diese Tradition ist auch unschwer dem Etikett abzulesen. Der Kulüp Raki besitzt mit 50% Alkohol einen etwas höheren Alkoholgehalt, als die meisten Rakis, die 45% haben. Der Anisgehalt dieses Rakis ist auch ein wenig höher und verleiht diesem Raki einen ausgeprägten Charakter.

Kulüp Raki ist der absolute Klassiker unter den türkischen Rakis, genießen Sie die Tradition und den Stil, den dieser Raki verkörpert.

Auf einen Blick
Jahrgang2022
Rebsorte(n)Emir, Narince, Sultaniye
Süßegradsec
ProduktartRaki
Inhalt0.7
Alkoholgehalt50 % vol
Charakter & Genuss
Trinktemperatur6-8 Grad
Lebensmittelkennzeichnung
VerkehrsbezeichnungSpirituose mit Anis
Nettofüllmenge0.7 L
Alkoholgehalt50.0 % vol.
HerkunftslandTürkei
HerstellerMey Company
Mey İçki Sanayi ve Ticaret A.Ş., Abide-i Hürriyet Cad. Bolkan Center B Blok, 34381 Şişli/İstanbul, Türkei
InverkehrbringerStock Spirits GmbH & Co. KG, Winsbergring 14-22, 22525 Hamburg, Deutschland
ZutatenEin Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich.
NährwertdeklarationGemäß Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 sind Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nicht verpflichtend.

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