Sari Zeybek Raki Kühler (Ehli keyf)

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Der Sari Zeybek Raki Kühler (Eli keyif) für Profis. Immer optimal kühl, ohne durch Eiswürfel zu verwässern.

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Sari Zeybek Raki Kühler

Ein Sari Zeybek Raki Kühler (Ehli keyf) ist ein traditionelles türkisches Getränke-Accessoire, das speziell für die Aufbewahrung und Kühlung von Raki entwickelt wurde. Raki ist ein beliebter türkischer Anisschnaps, der oft als Aperitif oder zum Essen serviert wird. Der Sari Zeybek Raki Kühler, auch bekannt als Elih Keyf, ist ein wichtiger Bestandteil des türkischen Raki-Rituals und wird oft als Symbol für die Gastfreundschaft und den Wohlstand angesehen.

Der Sari Zeybek Kühler besteht aus einem zylindrischen Behälter, dieser wiederum besteht aus Keramik oder Glas und ist mit dem Sari Zeybek Logo verziert. Der Kühler wird normalerweise mit kaltem Wasser gefüllt und anschließend ins Eisfach gestellt. Das Raki Glas wird in die Vertiefung in der Mitte des Kühlers gestellt und von dem umgebenden Eis gekühlt. Dadurch bleibt der Raki länger kühl genossen werden.

Der Sari Zeybek Kühler ist ein wichtiger Bestandteil der türkischen Küche und Kultur und wird oft bei besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Feiertagen verwendet. Es ist ein Symbol für die Gastfreundschaft und den Wohlstand und wird oft als Geschenk an Freunde und Familie gegeben. Der Sari Zeybek Raki Kühler ist ein zeitloses Accessoire, das die türkische Tradition und Handwerkskunst widerspiegelt und ein wichtiger Teil des Raki-Rituals ist.

Auf einen Blick
Lebensmittelkennzeichnung
HerkunftslandTürkei
HerstellerEfe Alkollü İçecekler Tic. A.Ş.
Efe Alkollü İçecekler Tic. A.Ş., Büyükdere Caddesi Meydan Sokak, Spring Giz Plaza K:1 D:21-22, Maslak, Sarıyer/İstanbul, Türkei
InverkehrbringerAnatol GmbH & Co. Großhandels KG, Kulmbacher Str. 7, 93057 Regensburg, Deutschland
ZutatenEin Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich.
NährwertdeklarationGemäß Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 sind Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nicht verpflichtend.

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